Verlängerung C-Lizenz

Gemäß DFB-Ausbildungsordnung verfällt die Lizenz nach Ablauf der Gültigkeitsdauer. Das Ablaufdatum können Sie der Lizenzkarte entnehmen.

Zur Verlängerung müssen Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, wie z.B. Kurzschulungen, von insgesamt mindestens 20 Lerneinheiten (LE) nachweisen. Auf Antrag erfolgt dann die Verlängerung der Lizenz um weitere 3 Jahre (= Verlängerungszeitraum).

Der Verlängerungsantrag ist über den Vorsitzenden Ihres Kreisqualifizierungsausschusses (VKQA) zu stellen. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich „Kompaktverlängerungen“ mit 20 Lerneinheiten, die direkt in der Sportschule Barsinghausen durchgeführt werden. Die Kontaktdaten der VKQA finden Sie unter diesem Link.

Für die Verlängerung der Trainer C-Lizenz ist seit dem 01.01.2017 ebenfalls die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses notwendig. (Nicht älter als drei Monate!)

Seit dem 01.01.2018 werden aufgrund der Umstellung auf das neue DOSB-Lizenzmanagementsystem (LiMS) keine Eintragungen mehr in dem alten DOSB-Heft vorgenommen. 

Durch Vorlage Ihrer gültigen Trainerlizenz, aus der Ihre Lizenznummer hervorgeht, kann Ihr Verein beim Kreis- bzw. Stadtsportbund (KSB bzw. SSB) weiterhin Zuschüsse für Sie als Trainer/in beantragen. Hierzu wird von uns Ihre Lizenz an den Landessportbund Niedersachsen (LSB) übermittelt und von Ihrem KSB bzw. SSB vom LSB abgefragt.

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Seite zuletzt aktualisiert am: 23.11.2022

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