Lizenzverlängerung
§ 24 DFB-Ausbildungsordnung - Gültigkeitsdauer - Verlängerung
- Alle DFB-Trainer-Lizenzen sind mit Datum des Erwerbs für drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfällt die Lizenz. Auf Antrag erfolgt die Verlängerung um weitere drei Jahre (=Verlängerungszeitraum)
- Fristgerecht ist der Verlängerungsantrag zu stellen. Für die Verlängerung ist jeweils die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen der erreichten Lizenzstufe im Umfang von 20 Lerneinheiten (LE) nachzuweisen
- Wird die Verlängerung nicht fristgerecht, aber noch innerhalb des vorgesehenen Verlängerungszeitraums von drei Jahren (Nr.1) beantragt, wird die Lizenz nur für den dann noch verbliebenen Verlängerungszeitraum ausgestellt. Für die Verlängerung ist die doppelte Verlängerungsgebühr zu zahlen
- Wird die Verlängerung nach Ablauf des vorgesehenen (Nr. 1) Verlängerungszeitraums beantragt, muss die Lizenz neu beantragt und die Gebühr für die erstmalige Neuausstellung bezahlt werden. Für die Neuausstellung sind die entsprechenden Fortbildungen auch für die Zeiten der Ungültigkeit der Lizenz, höchstens aber 80 LE Fortbildung, nachzuweisen.
(Auszug DFB-Ausbildungsverordnung 2012)
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Seite zuletzt aktualisiert am: 23.11.2022